Eine Kostenerstattung ist in der Regel möglich durch private Krankenkassen und Beihilfen. Ebenfalls ist eine Therapie auf Selbstzahlerbasis möglich. Hierbei gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aufgrund stark unterschiedlicher Vertragsgestaltungen der Privatkassen und Beihilfe, empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob und wenn ja in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Bitte erfragen Sie auch das Antragsprozedere und fordern Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen an.
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